So teuer kann Fehlen am letzten Schultag werden
„ (…) „Wir haben grundsätzlich Schulpflicht bis zur letzten Stunde vor den Ferien“, betont Andreas Bartsch, Präsident des Lehrerverbands NRW. „Natürlich ist es reizvoll, 24 Stunden vorher in die Ferien aufzubrechen und den günstigeren Flieger zu bekommen oder freie Fahrt auf der Autobahn zu haben, aber ich würde allen Eltern raten, das Bußgeld nicht zu riskieren.“ In den Schulen werde hartnäckig nachgehakt, wenn Kinder am letzten Schultag nicht erscheinen. „Ich kann Eltern nur raten, ihre Verantwortung wahrzunehmen – auch mit Blick auf die Werteerziehung“, sagt Bartsch. Es könne durchaus passieren, dass die Bundespolizei am Flughafen Paare mit augenscheinlich schulpflichtigen Kindern anspreche.
Für eine Beurlaubung vom Unterricht braucht es also einen wichtigen Grund. So ist sie etwa aus persönlichen Gründen möglich, wenn es eine schwere Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie gibt, bei religiösen Feiern oder einer Hochzeit. Auch die Teilnahme an Wettbewerben, künstlerischen Aufführungen oder Sportveranstaltungen kann ein Grund für eine Beurlaubung sein. „Ein leichtes Hüsteln ist hingegen kein Grund, den letzten Schultag ausfallen zu lassen“, sagt Bartsch.“
Der gesamte Beitrag ist am Donnerstag, 4. Juli 2024, bei RP-Online erschienen.
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