Tausende Lehrer wegbeordert
[…] Die rechtliche Grundlage, sie zur Not auch ohne dieses Einvernehmen durchzusetzen, bieten mehrere Landesgesetze. Der landläufig oft verwendete Begriff „Zwangsversetzung“ ist dabei aber nicht ganz richtig: Versetzungen sind nämlich grundsätzlich auf Dauer angelegt, nicht vorübergehend. Beim Lehrerverband NRW fürchtet man allerdings, dass die jetzigen Abordnungen einer echten Zwangsversetzung den Weg bereiten könnten. „Mit Abordnungen, mal für ein Jahr oder mal für ein halbes, kann man den Lehrermangel an den Grundschulen ja nicht beheben“, so der Verbandspräsident Andreas Bartsch. Seine Organisation hat von Schulministerin Dorothee Feller bislang erfolglos eine klare Aussage dazu eingefordert, dass es nicht zum Äußersten kommen wird.
Erschienen am 19. September in der Rhenischen Post unter dem Link: www.rp-online.de