Lehrerverband fordert bessere Eingangsbesoldung
NRWL: Lehrämter aller Schulformen müssen attraktivere Eingangsbesoldung erhalten
Der Nordrhein-Westfälische Lehrerverband (NRWL) spricht sich dafür aus, die Eingangsbesoldung für Lehrerinnen und Lehrer für alle Schulformen neu zu regeln. Zurzeit wird über die Neuregelung des Eingangsamtes für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen sowie im Bereich der Sekundarstufe I entschieden. „Lehrkräfte anderer Schulformen dürfen nicht ignoriert werden, auch die Beschäftigten an Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs müssen in ein ausgewogenes Gesamtkonzept mit einbezogen werden“, fordert Andreas Bartsch, Präsident des Nordrhein-Westfälischen Lehrerverbandes.
„Wir unterstützen Lehrkräfte an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I in ihrem Bemühen, ihre Eingangsbesoldung zu verbessern“, sagte Bartsch weiter. Die Politik dürfe dabei aber nicht die berechtigten Anliegen der Lehrkräfte anderer Schulformen aus dem Blick verlieren. So seien Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise an Gymnasien und Gesamtschulen sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II eingesetzt. Sie müssen nach Ansicht des NRWL hohen fachwissenschaftlichen Ansprüchen genügen und vergeben die Fachhochschul- und Allgemeine Hochschulreife. Die Lehrkräfte an Berufs- und Weiterbildungskollegs verantworten die Vergabe einer Vielzahl von Schulabschlüssen und vermitteln in vielen Bildungsgängen sogar die Doppelqualifikation eines beruflichen und allgemeinbildenden Abschlusses.
„Darüber hinaus unterscheiden sich die Lehrämter insbesondere auch durch den höheren Anteil fachwissenschaftlicher Studien in der universitären Ausbildung. Der populistische Slogan ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ ist falsch. In den verschiedenen Schulformen leisten Lehrkräfte keine gleichartige, wohl aber eine gleichwertige Arbeit“, begründete Bartsch.
Eine umfassende Neuregelung trage dazu bei, allen Lehrkräften gerecht zu werden und die Attraktivität des Lehramtes umfassend zu verbessern. Um dies zu erreichen, schlägt der NRWL vor, die Quote der Beförderungsstellen außerhalb der Grundschule und der Sekundarstufe I wieder auf den Stand der gesetzlichen Vorgaben anzuheben. „Jedes Beförderungsamt muss ausgeschrieben und auch besetzt werden“, betonte Bartsch. Weiterhin fordert er eine regelmäßig erfolgende Aufstiegsmöglichkeit und Entlastungsmaßnahmen. Dazu zählt unter anderem eine spürbare Absenkung des Pflichtstundendeputates.